| — | Struktur | Anpassung an die Harmonized Structure (Nachfolger der High Level Structure): gleicher Aufbau und gleiche Begriffe wie bei ISO 27001:2022 und ISO 14001:2026. Erleichtert integrierte Systeme. | gering |
| 4.1 / 4.2 | Kontext | Prüfung, ob der Klimawandel ein relevantes externes Thema ist, und ob interessierte Parteien Klima-Anforderungen haben (übernommen aus dem Amendment 2024). Für die meisten KMU genügt eine kurze, dokumentierte Bewertung. | gering |
| 5.1 | Führung | Die oberste Leitung muss Qualitätskultur, Integrität und ethisches Verhalten aktiv fördern — und das nachweisen können. Eine unterschriebene Qualitätspolitik im Ordner reicht nicht mehr. Die inhaltlich größte Neuerung. | hoch |
| 6.1 | Risiken & Chancen | Trennung in zwei Unterabschnitte: Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Maßnahmen zum Umgang mit Chancen. Chancen müssen eigenständig identifiziert und genutzt werden — nicht nur als Kehrseite der Risiken. | mittel |
| 7.1 / 7.3 | Arbeitsumfeld & Bewusstsein | Remote- und Hybridarbeit werden ausdrücklich Teil des Arbeitsumfelds (erweitert um technologische und kulturelle Aspekte). Das Bewusstsein der Mitarbeiter umfasst zusätzlich Qualitätskultur und ethisches Verhalten. Wer bereits hybrid arbeitet, braucht meist wenig Systemänderung. | gering |
| 7.5 | Dokumentation | Sprachliche Vereinfachung: Die Begriffe „aufrechterhalten“ und „aufbewahren“ entfallen — dokumentierte Information muss künftig einheitlich „verfügbar“ sein. Nachweispflichten und Aufbewahrungsfristen ändern sich nicht; geprüft wird stärker, ob Dokumente Umsetzung und Wirksamkeit belegen. | mittel |
| 8 | Betrieb | Klimarelevante Einflüsse fließen moderat in Planung und Steuerung ein (z. B. Lieferketten-Risiken, Notfallplanung bei klimabedingten Störungen). Kein eigenes Klimaprogramm erforderlich. | gering |
| 9.2 | Internes Audit | Umformuliert mit reduziertem Anforderungsumfang. Auditoren prüfen künftig stärker Kultur und Wirksamkeit statt Dokumentenexistenz. | gering |
| 10.1 | Verbesserung | Begriffe wie Innovation, Reorganisation und neue Technologien ergänzt — ohne neue Pflichtanforderungen. Digitalisierung wird als Verbesserungshebel anerkannt. | gering |
| Anh. A | Neuer Anhang | Rund 15 Seiten Leitlinien zu allen Hauptkapiteln — nicht verbindlich, aber die Auslegungshilfe, an der sich Auditoren orientieren werden. Themen u. a.: aufkommende Technologien, Digitalisierung. | gering |